Wie aktuell von mehreren Tageszeitungen im Nachgang eines Artikels der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung berichtet wird, wird die Einführung des Gesundheitsfonds mit einem einheitlichen Krankenkassenbeitrag die EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II benachteiligen. Den ggf. fälligen Zusatzbeitrag, wenn die Kassen mit ihren Beiträgen nicht auskommen, müssen die Betroffenen nämlich von ihrem Regelsatz bezahlen. Aber: Bei Überschüssen und entsprechenden Prämien an die Versicherten wird dieses Geld natürlich als Einkommen angerechnet. Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt bei Zuschlägen einen Kassenwechsel – das ist wohl ein fast zynisch zu nennender Vorschlag!
Gesundheitsfonds: Hartz-IV-EmpfängerInnen im Nachteil
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