Lt. einem Artikel in der heutigen Frankfurter Rundschau hat das Bundessozialgericht am Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch Arbeitslosengeld-II-BezieherInnen Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Krankenhauskosten u. Ä. leisten müssen. „Das Arbeitslosengeld II liegt über dem Existenzminimum“, zitiert das Blatt den Gerichtspräsidenten, womit eine Zuzahlung von (im verhandelten Fall) 3,45 Euro monatlich möglich und zumutbar sei. Das Urteil mit dem Aktenzeichen B 1 KR 10/07 R steht online noch nicht zur Verfügung.
Archiv für den Tag: 23. April 2008
Altersarmut ist vor allem weiblich
In einem Artikel der taz wird heute anschaulich mit aktuellen Zahlen belegt, dass die aktuelle Debatte um Altersarmut auch eine geschlechtsspezifische ist bzw. sein sollte: Rund zwei Drittel der über 65-jährigen SozialhilfebezieherInnen sind lt. taz Frauen. Mehr als ein Drittel aller Frauen bekommt nur eine Rente zwischen 600 und 750 Euro im Monat, ein weiteres Drittel liegt sogar noch darunter. Viele davon sind über ihre besser verdienenden Ehemänner (oder nach deren Tod durch eine Witwenrente) materiell abgesichert, andere beanspruchen aus Scham keine aufstockenden Hilfen „und sitzen im Mantel in der Wohnung, weil sie sich keine Heizung leisten können“. Auch in Zukunft werden lt. ExpertInnenmeinung Frauen stärker von Altersarmut betroffen sein.