Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 die Mischverwaltung in den ARGEn bemängelt. Bundesarbeitsminister Scholz hatte daraufhin ein Modell der „kooperativen JobCenter“ vorgelegt, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Wie u. a. Spiegel.de heute berichtet, haben nun die Bundesländer einstimmig für eine Verfassungsänderung votiert, um für Hartz-IV-EmpfängerInnen weiterhin „Hilfen aus einer Hand“ gewähren zu können. Nun muss noch Bundestag und Bundesrat mit mindestens 2/3-Mehrheit die Grundgesetzänderung absegnen. Parallel soll die Zusammenarbeit von Kommune und Arbeitsagentur verbessert werden.
Verfassungsänderung für „Hilfen aus einer Hand“
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