Nun hat endlich eine Studie herausgefunden, dass die Hartz-IV-Sätze nicht zu gering, sondern zu hoch sind! Die TU Chemnitz hat unter Leitung des Finanzexperten Friedrich Thießen herausgefunden: „Gemessen an den von der Gesellschaft festgelegten Zielen der sozialen Mindestsicherung sind die Hartz-IV-Gelder nicht zu niedrig, sondern eher zu hoch. Als gerecht wird das System dennoch von vielen nicht empfunden, weil es den Bedürftigen nur Geld gewährt und ihnen verwehrt, was sie wirklich wollen: Arbeit und Anerkennung.“ (Website). Wie dies ermittelt wurde, kann in der Kurzfassung der Studie sowie in einem Aufsatz nachgelesen werden. Und da bleibt einem wirklich die Spucke weg: Mit 132 Euro monatlich kann man angeblich im sog. „Minimumsfall“ leben, und großzügige 278 Euro sind dann der „Maximumsfall“. Die Studie zeichnet sich aus durch Fehler und unklare Formulierungen (z. B.: Jeder bekomme 350 Euro Regelsatz, der Regelsatz errechne sich aus einem Warenkorb ). Interessant sind dann aber vor allem die errechneten „Kosten der sozialen Mindestsicherung“. So werden im „Minimumsfall“ 1 Euro für Freizeit, Kultur und Unterhaltung angesetzt (und erklärt mit einer Bibliotheksgebühr) sowie 2 Euro für Kommunikation und 7 Euro für Gebrauchsgegenstände. Da schließe ich mich doch der Taz von gestern an, die in ihrer „verboten“-Rubrik schrieb: „Aber warum nur Hartz-IV-Empfänger mit 132 Euro monatlich alimentieren? Warum dieses großzügige Salär nicht auch zwei ganz verdienstvollen Chemnitzer Wirtschaftswissenschaftlern gewähren?“
Link zur Website der TU Chemnitz mit weiterer Verlinkung zu den Ergebnissen