Wie u. a. die Frankfurter Rundschau meldete, hält das hessische Sozialgericht die Regelsätze von Hartz IV für verfassungswidrig – das Bundesverfassungsgericht soll dies nun prüfen. Vor allem wurde bemängelt, dass die Regelsätze für Kinder (60 %) und Jugendliche (80 %) rein statistisch vom Regelsatz des Haushaltsvorstandes abgeleitet sind. Wohlfahrtsverbände, aber auch Politiker/-innen einiger Parteien begrüßen den Standpunkt des hessischen Sozialgerichts.
Regelsätze verfassungswidrig?
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