Wie heute mehrere Tageszeitungen berichten, hat das Bundessozialgericht (BSG) gestern entschieden, dass allen alleinlebenden Alg-II-BezieherInnen 50 Quadratmeter Wohnraum zustehen, auch im teuren München. Hier hatte die ARGE aufgrund der hohen Wohnungsmieten entschieden, dass 45 qm ausreichen würden. Dem hat nun das BSG einen Riegel vorgeschoben – und auf ein entsprechendes Urteil bereits aus 2006 hingewiesen.
50 Quadratmeter auch für Münchner Alg-II-BezieherInnen
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