Mittlerweile ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auf deren Website online gestellt. Wer die (ausgedruckt) 37 Seiten nicht lesen möchte, kann sich zunächst die 6-seitige Pressemitteilung ansehen und sich dann neu entscheiden. Derweil hat auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie vor dem Stellen von Anträgen auf zusätzliche Leistungen (s. vorheriger Beitrag) abrät – diese seien nur für ganz besondere Härtefälle vorgesehen. Die Pressemitteilung der BA wurde bereits per Newsletter verschickt, steht aber noch nicht online zur Verfügung.
Archiv für den Tag: 9. Februar 2010
Hartz IV vor und nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist verkündet, lange wurde spekuliert, wie das Gericht zu den (Kinder)regelsätzen urteilen wird. Lt. Spiegel-online wurde vor 20 Minuten (auf eine Klage von drei Familien) verkündet: 1.) Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig. 2.) Sie bleibt zunächst bis zum Jahresende in Kraft. 3.) Ab 1. Januar 2011 muss es eine Neuregelung geben. 4.) Bis dahin können (in seltenen Fällen) ergänzende Leistungen beansprucht werden, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. Die Website des Bundesverfassungsgerichts ist derweil nicht erreichbar, vermutlich ist sie unter Millionen von Anfragen seit 10 h zusammengebrochen…
Bereits vor dem Urteil schrieben sich deutsche JournalistInnen die Finger wund, denn nach 5 Jahren Erfahrungen zu Hartz IV gibt es höchst unterschiedliche Einschätzungen zum Erfolg der Jahrhundertreform/Jahrhunderblamage. Empfehlenswert der ausführliche Artikel in der aktuellen ZEIT und der Überblick zu allen Hartz-Gesetzen I-IV in der Frankfurter Rundschau vom Wochenende.