Wie im neuesten Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) festgestellt wird, sind die Sanktionen gegen junge Arbeitslose im SGB II zu scharf. Die sogenannten „U 25“ werden schärfer und häufiger sanktioniert, auch die Unterkunftskosten können neben der Regelleistung gestrichen werden – ein Wohnungsverlust droht. Die vom IAB befragten Fachkräfte sehen die bestehenden Sanktionsregelungen z. T. als zu scharf an. Letztendlich stellt das IAB die Frage: „Darf Hilfebedürftigen die Grundsicherung, ob anteilig oder ganz, durch Sanktionen entzogen werden? Oder muss Arbeitsmarktpolitik das Existenzminimum respektieren – auch wenn sich Leistungsbezieher/-innen regelwidrig verhalten?“
Sanktionen gegen junge Arbeitslose zu scharf
Schreibe eine Antwort