Lt. einer Studie von Sonja Fehr und Georg Vobruba hat die Hartz- IV-Reform ihr Ziel verfehlt, Arbeitslose schneller wieder in Arbeit zu vermitteln als mit den Instrumenten bis 2004. Die Arbeitslosigkeitsphasen vor und nach Einführung von Hartz IV haben sich jedoch nicht nur nicht verkürzt, sondern haben sich sogar etwas verlängert, wenn soziodemografische und konjunkturelle Effekte mitberücksichtigt werden. Die Ergebnisse sind in den WSI-Mitteilungen publiziert, die allerdings nur AbonnentInnen kostenfrei zur Verfügung stehen. Eine Kurzmeldung dagegen steht auf der Website der Hans Böckler Stiftung zur Verfügung.
Archiv für den Monat: Mai 2011
Kennzahlen für alle JobCenter online
Ab sofort stehen die Kennzahlen aller JobCenter bundesweit im Netz zur Verfügung. Dabei stehen interaktive Tabellen, Grafiken und Karten zur Auswahl. Grundlage ist die laufende Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Zahlenkorrektur zu Kinderarmut
Peinlich, peinlich, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) muss die OECD-Zahlen zur Kinderarmut 2009 korrigieren. Plötzlich gab es nicht mehr 16,3, sondern „nur“ 8,3 % einkommensarme Kinder in Deutschland. Das DIW teilt mit, es würde mittlerweile lediglich mit besseren Methoden messen. Zu den Zahlen muss allerdings gesagt werden, dass die OECD von einer Armutsrisikogrenze von 50 % ausgeht – wer weniger als 50 % des durchschnittlichen Einkommens zur Verfügung hat, gilt als arm bzw. armutsgefährdet. EU-weit wird die Schwelle bei 60 % angesetzt – hier fielen also wesentlich mehr Kinder unter die Armutsrisikogrenze. So oder so wird diese Korrektur die BürgerInnen nicht gerade vom Wert statistischer Zahlen überzeugen – schade, denn ohne diese Daten wüssten wir nicht, wie sich Einkommensarmut in Deutschland und darüber hinaus entwickelt.
Mindestlohn bringt auch der Staatskasse Vorteile
Wie eine Studie von Prognos im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung ergab, sind Mindestlöhne nicht nur für den einzelnen Betroffenen die Voraussetzung für ein Auskommen jenseits der Armutsgrenze, sondern rechnen sich auch für den Staat selbst: Mehreinnahmen aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, Einsparungen bei den Ausgaben für die sogenannten „Aufstocker“ im Arbeitslosengeld-II-Bereich. Bei einem Mindestlohn von 5 Euro ergibt sich laut Berechnungen von Prognos ein „fiskalischer Effekt“ von 1,3 Mrd. Euro, bei 12 Euro sind es sogar 24,4 Mrd. Selbst bei einem Negativeffekt durch Beschäftigungsverluste ergibt sich kein Verlust, sondern ein Gewinn. Worüber diskutieren wir also noch?