Laut einem von der Böckler-Stiftung in Auftrag gegebenen Gutachten ist die Neuberechnung der Hartz-IV-Regelbedarfe nicht verfassungsgemäß. Einige Argumente sind bereits bekannt wie die falsche Vergleichsgruppe, aber im Gutachten wird auch darauf hingewiesen, dass Kinder aus strukturschwachen Regionen leer ausgehen, da sie keine Angebote über das Bildungspaket finanziert bekommen können – mangels Angebot! Der DGB will nun erneut eine Musterklage anstrengen.