Wie das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen in einer aktuellen Untersuchung aufzeigt, können steigende Mieten dazu führen, dass auch Vollzeitbeschäftigte ihren Lohn bzw. ihr Gehalt mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Ein Single muss im Bundesdurchschnitt brutto 7,98 Euro Stundenlohn haben, um den Grundsicherungsbedarf im SGB II zu erreichen. „Der hohe Anteil der so genannten Aufstocker auch bei Vollzeitbeschäftigten ist insofern eine unmittelbare Folge niedriger Stundenlöhne und hoher Mieten“, wird Prof. Dr. Gerhard Bäcker in der Pressemitteilung des IAQ zitiert..