Nachdem ein ähnliches Gesetz im November vom ungarischen Verfassungsgericht aufgehoben wurde, macht es nun eine Verfassungsänderung möglich: Wer in Ungarn auf öffentlichen Plätzen nächtigt und nach Aufforderung nicht geht, kann zu gemeinnütziger Arbeit, Geld- oder sogar Haftstrafen verurteilt werden. Das Gesetz muss vom Präsidenten noch unterzeichnet werden. Ein Aufschrei der internationalen Gemeinschaft wird vermutlich unterbleiben, in den deutschen Medien ist das Thema ebenfalls nicht eben prominent platziert. Zum Vergleich: In Deutschland muss unfreiwillige Wohnungslosigkeit beseitigt werden (d. h. es besteht eine Unterbringungspflicht, wenn dies von den Betreffenden gewünscht wird), aber das Leben auf der Straße ist erlaubt.
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