Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat geprüft, ob die Umsetzung von Hartz IV, insbesondere im Kontext der SGB-II-Leistungen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Laut der Süddeutschen Zeitung kann das Ergebnis der Prüfung nur mit der Schulnote 4 bewertet werden: Die Leistungen seien laut Beschluss des Ersten Senats nämlich lediglich „derzeit noch verfassungsgemäß“ . Vor allem die Nichtberücksichtigung gestiegener Stromkosten sowie kaum in den Leistungen enthaltene Anschaffungskosten für Dinge wie Kühlschrank und Waschmaschine wurden vom BVG gerügt.
Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 9.9.14