Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf des Existenzminimumberichts veröffentlicht. Dieser muss lt. Beschluss des Deutschen Bundestags alle zwei Jahre von der Bundesregierung vorgelegt werden; darin wird das von der Einkommensteuer freizustellende Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern berechnet und vorgeschlagen. Im Entwurf wird eine Erhöhung des Kinderfreibetrags von 5.808 auf 6.024 Euro vorgeschlagen, dies setzt sich aus 3.864 Euro für das „sächliche Existenzminimum“ sowie 2.160 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- bzw. Ausbildungsbedarf zusammen. Kritik am Bericht kommt u. a. vom DPW, der ein Existenzminimum von 6.972 Euro vorschlägt, da für einige Bereiche wie Lebensmittel und Kleidung zu niedrige Beträge angesetzt worden seien.
Entwurf des Existenzminimumberichts ist veröffentlicht
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