Wie heute u. a. von der Frankfurter Rundschau berichtet wird, sind mehrere Klagen von Hartz-IV-EmpfängerInnen vor dem Bundessozialgericht (BSG) gescheitert. Lediglich die Übernahme der tatsächlichen Kosten einer Klassenfahrt in voller Höhe wurde anerkannt. Ein-Euro-JobberInnen aber müssen ihre Fahrtkosten aus der Mehraufwandsentschädigung bestreiten und das Einkommen eines Partners kann beim Alg II eines Kindes angerechnet werden, obwohl er nicht der Vater des Kindes hat (und damit auch keinen Steuerfreibetrag für das Kind erhält) und gesetzlich nicht unterhaltsverpflichtet ist. Auch die Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes für Asylbewerber und geduldete oder ausreisepflichtige Zuwanderer (statt SGB II mit den höheren Alg-II-Leistungen) wurde als rechtmäßig anerkannt. Hinweis: Urteile des BSG können nach Veröffentlichung anonymisiert online eingesehen und downgeloadet werden (s. Link).
Klagen von Hartz-IV-EmpfängerInnen gescheitert
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