Mittlerweile ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auf deren Website online gestellt. Wer die (ausgedruckt) 37 Seiten nicht lesen möchte, kann sich zunächst die 6-seitige Pressemitteilung ansehen und sich dann neu entscheiden. Derweil hat auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie vor dem Stellen von Anträgen auf zusätzliche Leistungen (s. vorheriger Beitrag) abrät – diese seien nur für ganz besondere Härtefälle vorgesehen. Die Pressemitteilung der BA wurde bereits per Newsletter verschickt, steht aber noch nicht online zur Verfügung.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV online
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