Laut einem Zeit-Artikel in der aktuellen Ausgabe (12/08) läuft derzeit die neue Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Sie dient als Basis zur Bestimmung des Existenzminimums, das auch die Höhe der Regelsätze für das Arbeitslosengeld II bestimmt – bzw. bestimmen sollte. Wie im Artikel dargelegt wird, prüft das Arbeitsministerium jeden Ausgabe-Posten und zieht noch einmal diverse Abschläge ab – obwohl sowieso nur die Ausgaben des geringverdienendsten Fünftels der Singlehaushalte berücksichtigt werden. „Welcher Betrag als Existenzminimum festgeschrieben wird, ist also vor allem eine Frage des politischen Willens“, schreibt die Zeit-Autorin Ulrike Meyer-Timpe.
Dieser Artikel ist leider (zz.?) online nicht verfügbar!