Die in der Blog-Meldung vom 25.3.08 beschriebene Entscheidung des Bundessozialgerichts ist jetzt online verfügbar (zur Erinnerung: „Schlechte Nachrichten dagegen gibt es vom Bundessozialgericht, das in einer Entscheidung feststellte, dass die Alg-II-Behörden auch nach einer Umzugsaufforderung nicht bei der Wohnungssuche beraten müssten. Eine Leistungskürzung sei daher lt. taz möglich, wenn eine Miet-Höchstgrenze festgelegt wurde und die Frist für die Mietsenkung abgelaufen sei. Die Entscheidung ist noch nicht im Netz verfügbar.“)
Keine Beratungspflicht zur Wohnungssuche bei Umzugsaufforderung
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