Seit 2008 sind die Strompreise um rund 20 Prozent gestiegen. Anders als Miete und Heizkosten muss die Energie in Hartz IV-Haushalten direkt aus dem Arbeitslosengeld II bezahlt werden. Dafür ist im Regelsatz ein bestimmter Betrag vorgesehen. Doch der reicht nicht mehr aus. Viele Bedarfsgemeinschaften werden mit der Jahresendabrechnung von hohen Nachzahlungen überrascht. Die Jobcenter und ARGEN geben zu selten Darlehen, um die Nachforderungen rechtzeitig zu begleichen. Schon 200.000 Hartz IV-EmpfängerInnen wurde deshalb in 2011 der Strom abgestellt, schätzt der Paritätische Gesamtverband. Stromsparen fällt Menschen, die von Arbeitslosengeld II leben und Geringverdienern besonders schwer. Ein 5-minütiger Beitrag von Report Mainz.