Wie u. a. die taz heute berichtet, ist in Ungarn erstmalig ein Mann gerichtlich verwarnt worden, weil er gegen das in die Verfassung aufgenommene Verbot der Obdachlosigkeit verstoßen hat – sprich auf der Straße lebte. Nach dreimaliger Verwarnung droht eine Einteilung in kommunale Arbeit oder Haft. Bereits im Juni 2018 hat FEANTSA, die Europäische Vereinigung der Wohnungslosenhilfeangebote, darauf hingewiesen, dass die (damals geplante) Verfassungsänderung eine Verletzung der Menschenrechte bedeute.