Mietpreisbremse verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat abschließend geurteilt, dass die Mietpreisbremse nicht gegen die Verfassung verstößt. Begründet wird dies u. a. in Absatz 60 des 33-seitigen Urteils:
„Der gesetzgeberische Zweck, durch die Begrenzung der Miethöhe bei Wiedervermietung der direkten oder indirekten Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Wohnquartieren entgegenzuwirken, liegt im öffentlichen Interesse.“

Zum Urteil

Zur Pressemitteilung vom 20.08.2019