Lt. Pressemitteilung des Arbeitsministeriums soll die Einigung im öffentlichen Dienst auch den Arbeitslosengeld-II-EmpfängerInnen zugute kommen, Sie erhalten rückwirkend zum 1.1.08 5 % mehr, das sind für einen Alleinstehenden immerhin 17,35 Euro im Monat. Wie der Minister ebenfalls mitteilte, dürfen Alg-II-BezieherInnen aber nicht besser gestellt sein als die sog. Normalbevölkerung. Da die MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst ihre 5 % Gehaltssteigerung mit 1/2 Stunde Mehrarbeit „erkauft“ haben, müssen auch Alg-II-BezieherInnen ab heute 1/2 Stunde wöchentlich mehr Zeit für die Arbeitssuche verwenden. Wie dies nachgeprüft werden kann, muss nun noch bei der Bundesagentur für Arbeit ausgetüftelt werden.
5 % mehr Hartz IV
Schreibe eine Antwort