Der Europäische Gerichtshof hat den Weg dafür freigemacht, dass EU-BürgerInnen zukünftig schneller Hartz-IV-Leistungen erhalten können. Hierfür genüge nämlich, dass der/die Betroffene „während eines angemessenen Zeitraumes tatsächlich eine Beschäftigung in dem Mitgliedsstaat gesucht hat“. Zwar könne ein Mitgliedsstaat Sozialhilfeleistungen für andere StaatsbürgerInnen ausschließen – aber das Arbeitslosengeld II ist lt. Gesetzeswortlaut eben eine Leistung zur Integration in den Arbeitsmarkt.
Hartz IV künftig schneller für EU-BürgerInnen?
Schreibe eine Antwort