Eine aktuelle Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) weist auf die hohe Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen hin. 974.000 erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alg-II-Bezug zwischen 15 und 24 Jahren weist die Studie aus (lt. aktuellsten Zahlen der BA waren es im Oktober 2008 „nur“ noch 907.529) . Ostdeutsche Teenager seien deutlich stärker betroffen, dabei steckten die meisten Betroffenen in (meist kurzfristigen) Ausbildungsmaßnahmen, Ein-Euro-Jobs etc. Interessant dabei – oder besser gesagt skandalös – ist, dass die Quote derjenigen, die in Ein-Euro-Jobs zwischengeparkt werden, dreimal so groß ist wie die der U-25-Jährigen in Ausbildungsmaßnahmen, dabei sind letztere immer vorrangig. Der Autor der Studie, Dr. Wilhelm Adamy fordert daher Veränderungen u. a. in der Bildungspolitik, vor allem für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene.
Archiv der Kategorie: Kinderarmut
Kinderregelsätze verfassungswidrig
Wie das Bundessozialgericht am Dienstag entschieden hat, sind die aktuellen Regelsätze für Kinder im Rahmen von Hartz IV verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht muss nun die gesetzlichen Regelungen des SGB II prüfen. Nicht die tatsächliche Höhe der Regelsätze (211 Euro für Kinder) wurde allerdings kritisiert, sondern das Zustandekommen der Abschläge vom Regelsatz für Erwachsene (60 %). Da es für die Abschläge keine Begründungen gibt und gab, verstoße dies gegen den Gleichheitsgrundsatz. ArmutsforscherInnen und PraktikerInnen fordern seit langem einen kinderspezifischen Regelsatz, der dem tatsächlichen Bedarf entspricht.
Das alternative Konjunkturprogramm
In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau schlagen heute einige (z. T. schon emeritierte) Professoren ein alternatives Konjunkturprogramm für „wahrhaft Bedürftige“ vor. Sie wenden sich dagegen, dass vom bereits beschlossenen zweiten Konjunkturprogramm der Regierung nur die Wirtschaft und Erwerbstätige profitieren. Dagegen schlagen sie vor, die Wirtschaft mit einem Konjunkturprogramm anzukurbeln, das Armen und Erwerbslosen zugute kommt. Dabei sind sie nicht zimperlich, so sollten ihrer Ansicht nach u. a. der Regelsatz für Arbeitslosengeld-II-Leistungen auf 500 Euro erhöht, ein gesetzlicher Mindestlohn von 10 Euro geschaffen und für Bedürftige ein Mobilitätsticket für den städtischen Nahverkehr sowie die Deutsche Bahn für 25 Euro angeboten werden. Ob in einem weiteren Gastbeitrag demnächst die Antwort von Frau Merkel und Co. auf diesen Vorschlag zu lesen sein wird?
[Zum Vergleich: Das „große, bunte Paket“ der Regierung, z. B. dargestellt in der Taz vom 14.1.09]
Alleinerziehend – arm – krank
Wie die taz Berlin heute im Rahmen ihrer Berichterstattung über den zz. in Berlin stattfindenden Kongress „Armut und Gesundheit“ mitteilt, sind Alleinerziehende besonders von sozialer Ungerechtigkeit betroffen – sie sind häufiger arm und auch häufiger krank als verheiratete Mütter. Dieser bereits seit Jahren bekannte Trend stellt sich in Berlin besonders dramatisch dar: So ist hier bereits jede dritte Familie mit Kindern unter 18 Jahren alleinerziehend – und die Hälfte von ihnen auf Hartz IV angewiesen. Neben den gesundheitlichen Auswirkungen auf die Alleinerziehenden selbst sind auch ihre Kinder stärker von psychischen Problemen, Entwicklungs- und Essstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten betroffen.
Regelsätze verfassungswidrig?
Wie u. a. die Frankfurter Rundschau meldete, hält das hessische Sozialgericht die Regelsätze von Hartz IV für verfassungswidrig – das Bundesverfassungsgericht soll dies nun prüfen. Vor allem wurde bemängelt, dass die Regelsätze für Kinder (60 %) und Jugendliche (80 %) rein statistisch vom Regelsatz des Haushaltsvorstandes abgeleitet sind. Wohlfahrtsverbände, aber auch Politiker/-innen einiger Parteien begrüßen den Standpunkt des hessischen Sozialgerichts.
Entwurf des Existenzminimumberichts ist veröffentlicht
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf des Existenzminimumberichts veröffentlicht. Dieser muss lt. Beschluss des Deutschen Bundestags alle zwei Jahre von der Bundesregierung vorgelegt werden; darin wird das von der Einkommensteuer freizustellende Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern berechnet und vorgeschlagen. Im Entwurf wird eine Erhöhung des Kinderfreibetrags von 5.808 auf 6.024 Euro vorgeschlagen, dies setzt sich aus 3.864 Euro für das „sächliche Existenzminimum“ sowie 2.160 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- bzw. Ausbildungsbedarf zusammen. Kritik am Bericht kommt u. a. vom DPW, der ein Existenzminimum von 6.972 Euro vorschlägt, da für einige Bereiche wie Lebensmittel und Kleidung zu niedrige Beträge angesetzt worden seien.
Neue Beschlüsse der großen Koalition
Der Koalitionsausschuss hat diverse Beschlüsse gefasst, die die BürgerInnen z. T. finanziell entlasten, z. T. aber auch stärker belasten werden: Mehr Kindergeld (von dem Alg-II-EmpfängerInnen nichts haben, da es als Einkommen angerechnet wird), weniger Arbeitslosenversicherungsbeitrag, für viele höhere Krankenkassenbeiträge und vieles mehr. Die Oppositionsparteien rügen aus unterschiedlichen Gründen die Beschlüsse, so sei auch das mitbeschlossene „Schulbedarfspaket“ – 100 Euro pro Schuljahr bis zum 10. Schuljahr für Alg-II-EmpfängerInnen – eine „klägliche Zuwendung“ (M. Kurth, Grüne).
Demo am internationalen Tag für die Beseitigung der Armut
Für Fr., den 17.10.2008 ruft der Arbeitskreis „Marginalisierte – gestern und heute!“ zur Demo in Berlin auf. Forderungen sind u. a. die Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung, Kriminalisierung und Ausgrenzung aller Menschen, die von Armut betroffen sind, und die Gewährleistung des Rechts auf existenzsichernde Arbeit unter menschenwürdigen Bedingungen.
DPW fordert Erhöhung des Kinderregelsatzes bis zu 40 %
In einer aktuellen Expertise rechnet der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband vor, dass die aktuellen Regelsätze für Kinder im SGB II deren Bedarf bei weitem nicht decken. Es wird in diesem Zusammenhang kritisiert, dass der Gesetzgeber einfach einen prozentualen Abschlag des Regelatzes für Erwachsene vorgenommen hat, ohne die besonderen Bedarfe von Kindern zu berücksichtigen. Erstmalig wurden daher lt. DPW in der Geschichte der Bedarfsfeststellung tatsächlich Daten von Familien und von Kindern ausgewertet.
Bildungszugang auch für sog. „Illegale“?
Lt. einem aktuellen Taz-Artikel soll es Kindern von sog. „Illegalen“ zukünftig ermöglicht werden, die Schule zu besuchen. Zz. müssen Schulen theoretisch die Ausländerbehörde informieren, wenn Kinder ohne Papiere in einer Schule angemeldet werden, was die Abschiebung der gesamten Familie zur Folge haben kann. Damit kann die UN-Kinderrechtskonvention mit dem auch von Deutschland zugesicherten Recht auf Bildung für diese Kinder nicht umgesetzt werden. Auch die CDU, die sich lange gesträubt hat, will diese unhaltbare Situation nun ändern. Ob das Anliegen der Großen Koalition tatsächlich realisiert werden kann,muss sich allerdings noch zeigen, denn einige Bundesländer wie Hessen sträuben sich.