Wie die Taz am Wochenende berichtete, ist beim Sozialgericht Berlin die 50.000. Klage gegen eine Entscheidung der Berliner JobCenter eingegangen. Gegenüber der Sozialhilfe hat sich die Anzahl der Klagen massiv erhöht, so rechnen die RichterInnen dieses Jahr mit ca. 21.400 neuen Verfahren gegenüber 6.500 Klagen zur Sozial- und Arbeitslosenhilfe 2004. Jeder/r Zweite gewinnt seine Klage, sodass nicht mehr wie zum Start von Hartz IV von einem Übergangsproblem gesprochen werden kann. Das Problem liegt im System, so wird Justizsenatorin Gisela von der Aue zitiert, die Sozialgerichte müssten die Lücken füllen, die der Gesetzgeber mit den vielen unbestimmten Rechtsbegriffen gelassen haben.
50.000 Hartz-IV-Klagen beim Sozialgericht Berlin
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