Wie der Deutsche Landkreistag lt. FAZ festgestellt hat, wurde bei der Neuberechnung des Regelsatzes im SGB II der Warmwasseranteil, bisher 6,47 Euro für einen Alleinstehenden, vergessen – oder absichtlich nicht berücksichtigt. Würde er aus dem Regelsatz fallen, müssten die Kommunen ihn mit den Unterkunftskosten auszahlen, was zu Mehrbelastungen bis zu 400 Millionen führen würde. Die Einigung wird dieser Umstand nicht beschleunigen, steht zu befürchten…