Lt. einem Artikel in der heutigen Frankfurter Rundschau hat das Bundessozialgericht am Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch Arbeitslosengeld-II-BezieherInnen Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Krankenhauskosten u. Ä. leisten müssen. „Das Arbeitslosengeld II liegt über dem Existenzminimum“, zitiert das Blatt den Gerichtspräsidenten, womit eine Zuzahlung von (im verhandelten Fall) 3,45 Euro monatlich möglich und zumutbar sei. Das Urteil mit dem Aktenzeichen B 1 KR 10/07 R steht online noch nicht zur Verfügung.
BSG: Arbeitslosengeld II liegt über dem Existenzminimum
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