Ein Fall aus Göttingen erhitzt die Gemüter: Da hat ein Sozialamtsmitarbeiter einen Bettler auf der Straße erkannt, seine „Einnahmen“ gezählt, auf den Monat hochgerechnet und diesen Betrag auf dessen Sozialhilfe angerechnet. Mithilfe eines Anwalts konnte der Sozialhilfebezieher die Anrechnung von 120 Euro auf 50 Euro drücken. Ein Skandal? Nun mag einem der Sachberarbeiter nicht besonders sympatisch sein, der einem armen Menschen eine zusätzliche Einnahme aus Betteln nicht gönnt. Korrekt gehandelt hat er allerdings, und die Anrechnung von Einkommen ist klar im Sozialhilfegesetz geregelt. Geschickter und vielleicht auch seriöser wäre es allerdings gewesen, den Mann zunächst zu bitten, die Höhe seiner monatlichen Einkünfte mitzuteilen. Oder beide Augen zuzudrücken und die Einkünfte als „milde Gaben“ ansehen, die nicht auf sozialstaatliche Leistungen angerechnet werden…
Einnahmen aus Betteln aufs Alg II angerechnet
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