Lt. Taz-Meldung von heute hat das Bundessozialgericht gestern die Klage eines Alg-II-Empfängers abgelehnt, der auf Erstattung seiner Energiekosten über die Unterkunftskosten geklagt hatte. Die Energiekosten müssen nach Rechtslage vom Regelsatz bezahlt werden. Das Urteil ist vom Bundessozialgericht noch nicht veröffentlicht.
Energiekosten müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden
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