Wie am Wochenende mehrere Tageszeitungen berichteten, hat das Bundessozialgericht am Freitag die Praxis der Jobcenter für rechtens entschieden, sich Kontoauszüge der Arbeitslosengeld-II-BezieherInnen vorlegen zu lassen. Lediglich bestimmte Angaben dürfen geschwärzt werden, aus denen z. B. die politischen oder sexuellen Präferenzen hervorgehen. Die Entscheidung ist vom BSG noch nicht online gestellt worden.
Hartz-IV-Empfänger müssen Kontoauszüge vorlegen
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