Wie in allen Medien als Topnachricht berichtet wird, verhandelt das Bundesverfassungsgericht seit heute die Hartz-IV-Regelsätze. Anlass ist die Klage von drei Familien. So werden bisher die Regelsätze von Kindern pauschal vom Regelsatz eines Erwachsenen abgeleitet – ohne Berücksichtigung von besonderen Bedarfen wie Windeln oder mehr Kleidung in den Wachstumsphasen. Es geht aber nicht nur um die Kinder. Grundsätzlich muss auch überprüft werden, ob die Orientierung der Regelsätze an den Ausgaben der unteren Einkommensgruppen verfassungskonform ist. Grundlage ist Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Würde des Menschen garantiert.
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