Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist verkündet, lange wurde spekuliert, wie das Gericht zu den (Kinder)regelsätzen urteilen wird. Lt. Spiegel-online wurde vor 20 Minuten (auf eine Klage von drei Familien) verkündet: 1.) Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig. 2.) Sie bleibt zunächst bis zum Jahresende in Kraft. 3.) Ab 1. Januar 2011 muss es eine Neuregelung geben. 4.) Bis dahin können (in seltenen Fällen) ergänzende Leistungen beansprucht werden, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. Die Website des Bundesverfassungsgerichts ist derweil nicht erreichbar, vermutlich ist sie unter Millionen von Anfragen seit 10 h zusammengebrochen…
Bereits vor dem Urteil schrieben sich deutsche JournalistInnen die Finger wund, denn nach 5 Jahren Erfahrungen zu Hartz IV gibt es höchst unterschiedliche Einschätzungen zum Erfolg der Jahrhundertreform/Jahrhunderblamage. Empfehlenswert der ausführliche Artikel in der aktuellen ZEIT und der Überblick zu allen Hartz-Gesetzen I-IV in der Frankfurter Rundschau vom Wochenende.