Die Bundesregierung muss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen und neben der Neuberechnung der Arbeitslosengeld-II-Sätze (vor allem für Kinder) auch ihre Berechungsgrundlagen transparent machen. Während bereits die ersten möglichen neuen Regelsätze durch die Presselandschaft wandern (420 Euro für einen Alleinstehenden?), wird über die Grundlage für die Berechnung noch eisern geschwiegen. Gerüchte kommen auf, dass so lange hin- und hergerechnet wird (Langzeitarbeitslose aus den ärmsten 20 % der Bevölkerung herausnehmen? Abschläge wieviel von was?), bis der neue Regelsatz zum Budget passt. Parallel werden Kürzungen beschlossen wie das Einsparen des Rentenversicherungsbeitrags und das Elterngeld für Arbeitslosengeld-II-Bezieher/-innen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Link zur ZEIT vom 16.09.2010: „Rechnen, bis die Zahlen passen“
Link zu taz.de über die vereinbarten Kürzungen