Wie das Bundessozialgericht am Dienstag entschieden hat, sind die aktuellen Regelsätze für Kinder im Rahmen von Hartz IV verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht muss nun die gesetzlichen Regelungen des SGB II prüfen. Nicht die tatsächliche Höhe der Regelsätze (211 Euro für Kinder) wurde allerdings kritisiert, sondern das Zustandekommen der Abschläge vom Regelsatz für Erwachsene (60 %). Da es für die Abschläge keine Begründungen gibt und gab, verstoße dies gegen den Gleichheitsgrundsatz. ArmutsforscherInnen und PraktikerInnen fordern seit langem einen kinderspezifischen Regelsatz, der dem tatsächlichen Bedarf entspricht.
Kinderregelsätze verfassungswidrig
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