Seit dem 1. März gelten in Berlin neue Bestimmungen zu den Kosten der Unterkunft bei Bezug von ALG II und Sozialhilfe. Die Neuregelung war nicht nur erforderlich geworden, um die sogenannten angemessenen Mietkosten neu zu definieren (z. B. von 360 auf 378 Euro Bruttowarmmiete für eine/n Alleinstehenden), sondern auch aufgrund der Forderungen, die großzügigen Berliner Regelungen (Umzugsaufforderung erst nach 12 statt 6 Monaten) an das SGB II anzupassen (s. a. Meldung vom 21.2.09). Eine gute Übersicht mit vielen Informationen und Tipps finden sich auf der Sonderseite „Hartz IV und Wohnen in Berlin“ des Berliner Arbeitslosenzentrums evangelischer Kirchenkreise (BALZ).