Nachdem der Bundesrat die Rechtsberatung für Hartz-IV- und SozialhilfeempfängerInnen einschränken bzw. verteuern will, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass der Bezug von Sozialleistungen kein Grund für die Abschiebung von türkischen StaatsbürgerInnen sein darf. Im Einzelnen: Beratungshilfe kostet bisher 10 Euro, hier sollen zukünftig weitere 20 Euro fällig werden, wenn Schriftsätze durch die RechtsanwältInnen verfasst werden – zuviel für die meisten Hartz-IV- und SozialhilfeempfängerInnen. Motivation ist wohl die Eindämmung der Klageflut… Dafür hat der EGH wieder einmal in einem Urteil festgestellt, dass die Bundesrepublik das Assoziationsabkommen mit der Türkei einhalten muss, nach dem auch zugezogene EhepartnerInnen und Kinder nach 5 Jahren in Deutschland EU-BürgerInnen gleichgestellt sind. Im verhandelten Fall sollte ein 23-Jähriger Türke abgeschoben werden, da er Schule und Ausbildungsmaßnahme angebrochen hatte und Alg II bezog.
Neues für Hartz-IV-EmpfängerInnen
Schreibe eine Antwort