Über die gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA), dass „Observationen im Auftrag der BA nicht stattfinden“ (s. Link), erfahren wir, dass es Sozialfahndern der JobCenter in der Vergangenheit per Dienstanweisung erlaubt war, Arbeitslose (d. h. „mutmaßliche Hartz-IV-Betrüger“) zu observieren. Dieser Passus wurde nunmehr aus der Dienstanweisung gestrichen. Weiterhin dürfen aber MitarbeiterInnen des JobCenters „Dritte“ befragen, wenn ein Leistungsmissbrauch vermutet wird und anders nicht überprüft werden kann (s. Taz-Artikel von gestern).
Observation von Arbeitslosen beendet
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