Zum 1.7. werden die Regelsätze für Arbeitslosengeld-II-EmpfängerInnen lt. Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhöht: 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende,323 Euro für volljährige Partner, 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, 251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Lediglich durch die Einführung einer dritten Stufe für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren erhöht sich der Regelsatz damit erheblich, nämlich von bisher 211 auf 251 Euro. In allen anderen Altersstufen gibt es zwischen 4 und 8 Euro mehr monatlich.
Regelsatzerhöhungen zum 1.7.09
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