Lt. t-online haben mehrere Hartz-IV-EmpfängerInnen den Privatsender SAT 1 verklagt, weil in der Sozialfahnder-Serie „Gnadenlos gerecht“ Sachverhalte falsch dargestellt wurden bzw. ohne Zustimmung der Betroffenen gefilmt wurde. Z. T. sei den Gefilmten dadurch auch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Obwohl gegen den Kreis Offenbach, bei dem die Sozialfahnder arbeiten, noch keine Klagen anhängig sein sollen, stellt sich die Frage, wie eine öffentliche Kommune solche Praktiken zulassen kann – und dadurch aktiv an der Diskrimierung und Kriminalisierung von SoziallleistungsempfängerInnen mitwirkt.
SAT 1 verklagt von Hartz-IV-EmpfängerInnen
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