Wie der Focus online heute berichtet, hat eine dreiköpfige Familie vor dem Landessozialgericht in Celle in einem Berufungsverfahren einen Teilerfolg gegen die Hartz-IV-Behörde erzielt: Der Landkreis Celle hatte zunächst nur 270,85 Euro ihrer Unterkunftskosten anerkannt, die Wohnung kostet aber rund 500 Euro. Das Sozialgericht Lüneburg hatte bereits eine Aufstockung auf 410 Euro anerkannt, in der Berufung sind nun 451 Euro herausgekommen. Das Urteil ist noch nicht im Internet veröffentlicht, allerdings haben in der Vergangenheit immer wieder HilfeempfängerInnen vor Gericht eine Anerkennung ihrer Mieten erstreiten können, weil die entsprechenden Behörden keine Daten vorlegen konnten, aus denen die Angemessenheit der Miete hätte errechnet werden können (z. B. Mietspiegel).
Unterkunftskosten: Teilerfolg vor Gericht
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